FallpauschalenSystem
Fallpauschalensystem (FPS) bezeichnet in Deutschland das Abrechnungssystem für stationäre Krankenhausleistungen, das auf Fallpauschalen basiert, die durch Diagnosen- und Prozedurengruppen (DRGs) definiert sind. Es gehört zum deutschen DRG-System (G-DRG) und wird seit 2003 angewendet. Das System wird vom Institut für das Krankenhauswesen (InEK) koordiniert, das den Fallpauschalenkatalog (F-Katalog) erstellt, die Basiswerte festlegt und die DRG-Gewichte bestimmt.
Funktionsweise: Dem Krankenhausfall wird anhand von Diagnosen (ICD-10-GM), Prozeduren (OPS) sowie weiteren Merkmalen eine DRG zugeordnet.
Ziel und Auswirkungen: Das FPS soll eine transparente, vergleichbare und effizientere Krankenhausfinanzierung ermöglichen, Anreize für eine
Siehe auch: G-DRG, InEK, ICD-10-GM, OPS, Fallpauschalenkatalog.