Home

Fahrzeugkontrolle

Fahrzeugkontrolle bezeichnet die behördliche Überprüfung von Fahrzeugen und deren Fahrern durch Polizeibehörden oder andere zuständige Stellen im Straßenverkehr. Sie dient der Durchsetzung von Verkehrsregeln, der Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutz. Kontrollen können im öffentlichen Straßenraum als routinemäßige Anhalteaktion, an Kontrollstellen oder im Rahmen spezieller Kampagnen erfolgen, ebenso bei Verdachtsmomenten oder Unfällen.

Rechtliche Grundlagen und Beteiligte: In Deutschland stützen sich Fahrzeugkontrollen auf das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung

Zu kontrollierende Inhalte: Beanstandet werden üblicherweise Fahrerlaubnis, Zulassungs- und Versicherungsnachweise sowie ggf. Nachweise über technische Prüfungen.

Ablauf und Folgen: Bei einer Fahrzeugkontrolle hält der Beamte den Fahrer an, prüft die Dokumente und nimmt

Fahrzeugkontrollen spielen eine zentrale Rolle in der Verkehrssicherheit und werden international regelmäßig eingesetzt.

(StVO)
sowie
ergänzende
landesrechtliche
Vorschriften.
Ähnliche
Rechtsgrundlagen
gelten
in
Österreich,
der
Schweiz
und
anderen
EU-Mitgliedstaaten.
Die
Kontrollen
werden
von
Polizei,
Ordnungsbehörden
oder
Verkehrsüberwachungsinstitutionen
durchgeführt.
Außerdem
wird
die
Verkehrssicherheit
geprüft,
etwa
Zustand
von
Bremsen,
Beleuchtung,
Reifen,
Ladungssicherung
und
die
ordnungsgemäße
Ausstattung
des
Fahrzeugs.
Je
nach
Rechtslage
können
auch
Umweltauflagen,
Emissionsprüfungen
und
gewichtsbezogene
Vorgaben
geprüft
werden.
ggf.
eine
Sichtprüfung
des
Fahrzeugs
vor.
Verstöße
können
mit
Bußgeldern,
vorübergehender
Stilllegung
des
Fahrzeugs
oder
Anordnungen
zur
Nachbesserung
geahndet
werden.
Fahrer
haben
in
der
Regel
das
Recht,
den
Grund
der
Kontrolle
zu
erfahren,
und
können
sich
gegebenenfalls
vertreten
lassen.