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Eternitätsklauseln

Eternitätsklauseln, in deutscher Fachsprache oft auch als Ewigkeitsklauseln bezeichnet, sind verfassungsrechtliche Bestimmungen, die bestimmte Kernbestandteile einer Verfassung gegen Änderungen schützen. Ziel ist es, grundlegende Prinzipien des verfassungsrechtlichen Systems dauerhaft zu sichern, unabhängig von Mehrheitswechseln im Gesetzgebungsprozess. In verschiedenen Verfassungssystemen werden solche Klauseln unterschiedlich ausgestaltet; ihr gemeinsamer Zweck ist Stabilität und Kontinuität der Grundordnung.

Funktionsweise: Eternitätsklauseln schaffen eine Schutzblase für zentrale Verfassungselemente. Sie können ausdrücklich unveränderlich formuliert sein oder durch

Beispiele und Verbreitung: Die bekannteste Form findet sich in Deutschland als Ewigkeitsklausel. Durch Art. 79 Absatz

Kritik und Rechtsanwendung: Juristische Auslegung erfolgt durch Verfassungsgerichte, die klären, welche Bestimmungen geschützt sind und welche

eine
besonders
hohe
Hürde
bei
Verfassungsänderungen
umgesetzt
werden,
beispielsweise
durch
Zustimmung
einer
qualifizierten
Mehrheit
oder
durch
Referendum.
In
vielen
Rechtsordnungen
wird
damit
verhindert,
dass
sich
grundlegende
Prinzipien
des
Staates
oder
der
Rechtsordnung
leicht
abschaffen
oder
fundamental
umformen
lassen.
3
Grundgesetz
ist
eine
Veränderung
der
Grundrechte
oder
der
Grundzüge
der
verfassungsmäßigen
Ordnung,
insbesondere
der
Würde
des
Menschen
und
des
demokratischen,
sozialen
Rechtsstaates,
unzulässig.
In
anderen
Ländern
existieren
ähnliche
Konzepte
unter
unterschiedlichen
Bezeichnungen;
sie
dienen
ebenfalls
dem
Schutz
zentraler
Werte,
meist
verbunden
mit
hohen
Hürden
für
Verfassungsänderungen.
Änderungen
zulässig
bleiben.
Kritiker
sehen
in
Eternitätsklauseln
eine
politische
Rigide,
die
Reformprozesse
behindern
kann,
während
Befürworter
deren
Beitrag
zur
langfristigen
Verlässlichkeit
der
Verfassung
betonen.