Erklärungsirrtum
Erklärungsirrtum ist ein Begriff des deutschen Zivilrechts und bezeichnet einen Fehler in der Willenserklärung, bei dem der Erklärende eine andere Willensäußerung abgeben hat, als er tatsächlich beabsichtigt. Es geht um den Inhalt oder die Form der abgegebenen Willenserklärung, nicht um den zugrunde liegenden Willen, der dem Erklärenden bewusst ist. Erklärungsirrtum ist eine von zwei Hauptformen des Irrtums im Anfechtungsrecht; die andere Form ist der Inhaltsirrtum.
Rechtsgrundlage und Zusammenhang: Erklärungsirrtum wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) behandelt, insbesondere in § 119 BGB, der die
Folgen der Anfechtung: Erfolgt die Anfechtung wirksam, wird die Willenserklärung als von Anfang an nichtig angesehen
Voraussetzungen und Praxis: Der Irrtum muss beim Abgeben der Willenserklärung auftreten und der Erklärende muss erkennen
Beispiele: Jemand erklärt versehentlich einen Verkaufspreis von 10.000 statt 1.000 Euro oder bezeichnet versehentlich ein anderes