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Entwicklungsflächen

Entwicklungsflächen bezeichnet in der Raumplanung Flächen, die für eine künftige Bebauung oder Nutzung freigehalten und systematisch vorbereitet werden. Sie dienen der kontrollierten Steuerung von städtischem Wachstum und der Sicherung von Flächenbedarf für Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur oder Mischformen. In vielen Ländern Europas werden sie im Flächennutzungsplan oder in städtebaulichen Entwicklungskonzepten ausgewiesen und können Bestandteil eines Bebauungsplans sein, der konkrete Nutzungsarten und Kriterien festlegt.

Der Zweck von Entwicklungsflächen besteht darin, frühzeitig Flächenreserven zu schaffen, Planungshemmnisse zu verringern und eine geordnete,

Der Planungsprozess umfasst Bestandsaufnahme, Prüfung von Umwelt-, Klima- und Verkehrsauswirkungen, Öffentlichkeitsbeteiligung und die rechtliche Festlegung durch

Herausforderungen bestehen in Marktpreisentwicklungen, Verzögerungen im Planungsverfahren, ökologische Auswirkungen sowie der Notwendigkeit, bestehende Strukturen, Denkmalschutz oder

bedarfsgerechte
Entwicklung
zu
ermöglichen.
Durch
die
Kennzeichnung
wird
die
Planungssicherheit
erhöht,
Spekulation
eingedämmt
und
die
Koordination
von
Infrastruktur
(Ver-
und
Entsorgung,
Verkehrsanbindung)
erleichtert.
Entwicklungsflächen
können
als
Vorratsflächen
oder
als
Entwicklungsgebiete
ausgewiesen
werden
und
sind
oft
Verhandlungsgrundlage
mit
Eigentümern,
Investoren
und
Fachbehörden.
Flächennutzungs-
oder
Bebauungspläne.
Die
Finanzierung
der
Erschließung
erfolgt
häufig
durch
öffentliche
Mittel,
Wirtschaftlichkeitserwägungen
oder
Public-Private-Partnerschaften.
Umwelt-
und
Sozialverträglichkeit,
landschaftsökologische
Ausgleichsmaßnahmen
und
die
Berücksichtigung
künftiger
Mobilitätskonzepte
spielen
eine
zunehmende
Rolle.
grüne
Randbereiche
zu
berücksichtigen.
Geeignet
ausgewiesene
Entwicklungsflächen
tragen
zu
einer
integrierten
Stadtentwicklung
bei,
indem
sie
Wohn-,
Arbeits-
und
Lebensräume
sinnvoll
miteinander
verbinden.