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Entflechtung

Entflechtung, wörtlich die Entflechtung, bezeichnet in der Energiewirtschaft die Trennung von Netzbetrieben (Strom- und Gasnetze) von Erzeugern, Händlern oder anderen Marktteilnehmern. Ziel ist es, Zugänge zu Netzen nicht von der Marktmacht eines Netzbetreibers abhängig zu machen und Diskriminierungen gegenüber Netznutzern wie Erzeugern oder Lieferanten zu verhindern. Entflechtung dient damit der faire Netzzugang, Transparenz und Netzsicherheit.

Der Begriff wird überwiegend im EU-Recht verwendet und ist ein Kernbestandteil des Dritten Energiepakets. Je nach

In der Praxis werden die Formen durch nationale Regulierung umgesetzt und von Regulierungsbehörden überwacht. Hauptzielgrößen sind

In Deutschland erfolgt die Umsetzung überwiegend über das Energiewirtschaftsgesetz und die Bundesnetzagentur; EU-Vorgaben haben nationale Regelwerke

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Rechtslage
kann
die
Trennung
unterschiedlich
stark
ausgeprägt
sein.
Grundsätzlich
unterscheiden
Fachkreise
drei
Formen
der
Entflechtung:
buchhalterische
(Accounting)
Entflechtung,
organisatorische
(Organisatorische)
Entflechtung
und
juristische
(Rechtliche)
Entflechtung.
Zusätzlich
herrschen
Modelle
wie
Eigentumsentflechtung
(ownership
unbundling)
sowie
unabhängig
operierende
Strukturen
wie
der
unabhängige
Netzbetreiber
oder
der
unabhängige
Übertragungs-
bzw.
Netzbetreiber
(ISO/ITO-Modelle).
Während
die
Eigentumsentflechtung
die
stärkste
Trennung
verlangt,
ermöglichen
andere
Modelle
eine
funktionale
oder
organisatorische
Trennung,
während
der
Netzbesitz
in
einer
Hand
verbleibt.
diskriminierungsfreier
Netzzugang,
transparente
Netzentgelte,
klare
Netzmanagement-
und
Betriebspflichten
sowie
die
unverzügliche
Trennung
von
Netz-
und
Marktprozessen.
Reguläre
Aufsicht
sorgt
dafür,
dass
Netzbetreiber
keine
privilegierten
Marktteilnehmer
bevorzugen
und
der
Wettbewerb
im
Erzeugungs-
und
Liefermarkt
gestärkt
wird.
und
Kontrollen
geprägt.
Entflechtung
bleibt
ein
zentrales
Instrument
zur
Marktransparenz
und
Netzneutralität
im
Energiemarkt.