Entflechtung
Entflechtung, wörtlich die Entflechtung, bezeichnet in der Energiewirtschaft die Trennung von Netzbetrieben (Strom- und Gasnetze) von Erzeugern, Händlern oder anderen Marktteilnehmern. Ziel ist es, Zugänge zu Netzen nicht von der Marktmacht eines Netzbetreibers abhängig zu machen und Diskriminierungen gegenüber Netznutzern wie Erzeugern oder Lieferanten zu verhindern. Entflechtung dient damit der faire Netzzugang, Transparenz und Netzsicherheit.
Der Begriff wird überwiegend im EU-Recht verwendet und ist ein Kernbestandteil des Dritten Energiepakets. Je nach
In der Praxis werden die Formen durch nationale Regulierung umgesetzt und von Regulierungsbehörden überwacht. Hauptzielgrößen sind
In Deutschland erfolgt die Umsetzung überwiegend über das Energiewirtschaftsgesetz und die Bundesnetzagentur; EU-Vorgaben haben nationale Regelwerke
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