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Endbetrag

Endbetrag bezeichnet in der Regel den finalen Betrag, der nach Berücksichtigung aller Preisbestandteile, Steuern, Gebühren, Zinsen und Rabatte am Ende eines Geschäftsverhältnisses zu zahlen oder zu erhalten ist. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet und kann je nach Kontext leicht unterschiedliche Bedeutungen haben.

Im Kredit- und Leasingbereich spricht man vom Endbetrag als der Gesamtsumme aller Rückzahlungen über die Laufzeit

Bei Rechnungen und Preisen bezeichnet der Endbetrag meist den auf der Rechnung ausgewiesenen Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer

Beispiele verdeutlichen die Praxis: Ein Kredit über 10.000 EUR mit 5% Jahreszins ergibt nach einem Jahr einen

Hinweis: Die genaue Definition von Endbetrag kann vertraglich unterschiedlich festgelegt sein. Siehe auch Begriffe wie Anfangsbetrag,

eines
Vertrags.
Dazu
gehören
der
ursprüngliche
Kredit-
oder
Finanzierungsbetrag
sowie
Zinsen,
Bearbeitungsgebühren
und
sonstige
Kosten.
Je
nach
Vertragsform
kann
der
Endbetrag
zudem
durch
Rabatte
oder
Sonderkonditionen
beeinflusst
werden;
oft
wird
er
als
Gesamtsumme
der
zu
zahlenden
Raten
bezeichnet,
während
eine
Anzahlung
separat
bleibt.
und
aller
Zuschläge.
Rabatte
mindern
entsprechend
den
Endbetrag.
In
der
Buchführung
kann
Endbetrag
auch
einfach
als
der
endgültig
zu
erfassende
Betrag
gelten.
Endbetrag
von
10.500
EUR.
Bei
einem
Kaufpreis
von
1.000
EUR,
Anzahlung
200
EUR
und
Finanzierung
von
800
EUR
mit
0%
Zins
ergibt
der
Endbetrag
der
Finanzierung
800
EUR;
der
gesamte
gezahlte
Betrag
beträgt
1.000
EUR.
Schlussbetrag
oder
Gesamtsumme.