Eingruppung
Eingruppung bezeichnet in der Arbeitswelt die Zuordnung einer Tätigkeit oder einer Person zu einer bestimmten Gehalts- oder Entgeltgruppe bzw. -stufe innerhalb eines tarifvertraglichen oder gesetzlichen Rahmens. Dabei wird typischerweise eine Stellenbeschreibung oder ein Anforderungsprofil bewertet, um Qualifikation, Verantwortlichkeit, Komplexität der Aufgaben und Arbeitsbedingungen der Tätigkeit abzubilden.
In Deutschland ist die Eingruppung im öffentlichen Dienst weit verbreitet; hier werden Positionen in Entgeltgruppen (EG)
Der Ablauf umfasst in der Regel eine Stellen- oder Tätigkeitsanalyse, eine Zuordnung durch die Personalabteilung, ggf.
In privaten Unternehmen existieren ähnliche Systeme, oft durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder interne Vergütungspläne; Eingruppung beeinflusst Gehalt,
Zweck der Eingruppung ist Transparenz und Lohngerechtigkeit sowie eine nachvollziehbare Begründung der Vergütung. Kritikpunkte betreffen gelegentlich