Einfuhrwertes
Einfuhrwert, oft auch Zollwert genannt, bezeichnet den Wert der eingeführten Waren, der von den Zollbehörden zur Berechnung von Zöllen und sonstigen Abgaben herangezogen wird. Er bildet die Grundlage für die Bemessung der Abgaben, die beim Import in einen Zollraum zu zahlen sind. In der Praxis wird der Einfuhrwert häufig mit dem Begriff Transaktionswert verbunden, doch können auch andere Bewertungsmethoden zum Einsatz kommen, wenn der Transaktionswert nicht herangezogen werden kann.
Bestimmung und Bestandteile: Der Transaktionswert entspricht dem Preis, der tatsächlich gezahlt oder zu zahlen ist, wenn
Anwendungsbereich: Der Einfuhrwert wird im Zollverfahren zur Berechnung von Zöllen, Einfuhrertrag- oder Importumsatzsteuern und anderen Abgaben
Bedeutung: Eine korrekte Festlegung des Einfuhrwerts ist entscheidend, da Fehler zu falschen Abgaben führen können. Dokumente