Eignungsbeurteilung
Die Eignungsbeurteilung bezeichnet den Prozess, die Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit, eine Ausbildungsmaßnahme oder ein Förderprogramm zu bewerten. Sie beruht auf der Sammlung von Informationen aus verschiedenen Quellen, darunter standardisierte Tests, Interviews, Arbeitsproben sowie ggf. Referenzen oder biografische Daten. Ziel ist es, Potenzial, Stärken, Entwicklungsbedarf und Passung zur jeweiligen Aufgabe abzuschätzen und diese Informationen mit Qualifikationen und Erfahrungen zu integrieren.
Typische Instrumente sind kognitive Fähigkeitstests (etwa logisches Denken, numerische Kompetenzen), Persönlichkeits- oder Verhaltensbeurteilungen, situatives Urteilsvermögen, Arbeitsproben
Rechtliche und ethische Aspekte umfassen Gleichbehandlung, Datenschutz und Antidiskriminierung. Transparenz über Zweck, Verfahren und mögliche Auswirkungen,
Anwendungsfelder finden sich in der Personalrekrutierung, der Vergabe von Ausbildungs- oder Förderprogrammen, Beförderungen sowie beruflichen Zertifizierungen.