Home

Eignungsbeurteilung

Die Eignungsbeurteilung bezeichnet den Prozess, die Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit, eine Ausbildungsmaßnahme oder ein Förderprogramm zu bewerten. Sie beruht auf der Sammlung von Informationen aus verschiedenen Quellen, darunter standardisierte Tests, Interviews, Arbeitsproben sowie ggf. Referenzen oder biografische Daten. Ziel ist es, Potenzial, Stärken, Entwicklungsbedarf und Passung zur jeweiligen Aufgabe abzuschätzen und diese Informationen mit Qualifikationen und Erfahrungen zu integrieren.

Typische Instrumente sind kognitive Fähigkeitstests (etwa logisches Denken, numerische Kompetenzen), Persönlichkeits- oder Verhaltensbeurteilungen, situatives Urteilsvermögen, Arbeitsproben

Rechtliche und ethische Aspekte umfassen Gleichbehandlung, Datenschutz und Antidiskriminierung. Transparenz über Zweck, Verfahren und mögliche Auswirkungen,

Anwendungsfelder finden sich in der Personalrekrutierung, der Vergabe von Ausbildungs- oder Förderprogrammen, Beförderungen sowie beruflichen Zertifizierungen.

und
strukturierte
Interviews.
In
vielen
Kontexten
werden
diese
Elemente
zu
einem
umfassenden
Bild
zusammengeführt,
oft
auch
im
Rahmen
von
Assessment
Centern.
Die
Ergebnisse
werden
von
geschulten
Gutachtern
oder
Personalverantwortlichen
bewertet
und
als
Entscheidungsgrundlage
für
Auswahl,
Förderung
oder
Zuweisung
genutzt.
Einwilligung
der
Teilnehmenden
sowie
der
Schutz
personenbezogener
Daten
sind
erforderlich.
Die
Instrumente
sollten
valide
und
zuverlässig
sein,
normative
Vergleichswerte
berücksichtigen
und
potenzielle
Verzerrungen
minimieren,
insbesondere
bei
kultureller
oder
sprachlicher
Vielfalt.
Grenzen
der
Eignungsbeurteilung
sind
zu
beachten:
Sie
misst
Potenzial
und
aktuelle
Fähigkeiten,
aber
nicht
alle
relevanten
Merkmale
wie
Motivation
oder
Teamdynamik
vollständig.
Ergebnisse
sollten
Teil
eines
ganzheitlichen
Entscheidungsprozesses
bleiben.