Eigentumsveränderungen
Eigentumsveränderungen bezeichnet rechtliche Vorgänge, durch die Eigentum an einer Sache von einem Inhaber auf einen anderen übergeht. Sie betreffen bewegliche Sachen ebenso wie Grundstücke, Rechte und sonstige vermögenswerte Ansprüche. Ziel ist die rechtssichere Übertragung von Verfügungsbefugnissen und Eigentumsrechten.
Für bewegliche Sachen gilt grundsätzlich das sogenannte Dingübereignungsprinzip: Eigentum wechselt durch eine Einigung der Parteien (Einigung
Bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten kommt der Eigentumswechsel erst mit der dazu erforderlichen notariellen Beurkundung und
Typische Rechtsformen der Eigentumsveränderung sind Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft oder Vermögensübertragung durch Pflichtteilregelungen. Sichere Abwicklungen nutzen
Zusammenfassend regeln Eigentumsveränderungen die Rechtsfolgen, den Ablauf und die Formvorschriften für den Übergang von Eigentum an