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EURegelwerken

EURegelwerken bezeichnet das Gesamtsystem der rechtsverbindlichen Normen, Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse und begleitenden Leitlinien der Europäischen Union, die das Handeln von EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger betreffen. Sie decken zentrale Bereiche wie Binnenmarkt, Verbraucherschutz, Wettbewerb, Umwelt, Sicherheit, Datenschutz und Finanzmarktregulierung ab. Ziel ist die Vereinheitlichung von Regeln über die Grenzen hinweg, um Rechtsklarheit, Wettbewerbsgleichheit und Schutzrechte zu gewährleisten.

Die wichtigsten Rechtsakte sind Verordnungen, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, und Richtlinien, die nationale Umsetzung

Das Verfassungsfundament des EU-Rechts bilden die Verträge; sekundäres EU-Recht entsteht durch Legislativakte der Europäischen Union gemäß

Praxisbeispiele umfassen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR), die REACH-Verordnung für Chemikalien, die RoHS-Richtlinie für Elektronik, die CE-Kennzeichnung als

Für Unternehmen bedeuten EURegelwerken Compliance-Management, Risikoorientierung und regelmäßige Anpassung an neue Vorgaben; für Bürger direkte Rechte

in
Gesetzgebung
der
Mitgliedstaaten
verlangen.
Beschlüsse
richten
sich
an
einzelne
Mitgliedstaaten
oder
Adressaten.
Soft
Law
wie
Empfehlungen
oder
Stellungnahmen
ist
nicht
bindend,
beeinflusst
aber
Praxis
und
Regulierung.
den
Verfahren
des
Vertragsrechts.
Verordnungen
und
Richtlinien
leiten
die
nationale
Gesetzgebung,
wobei
Richtlinien
eine
Umsetzungspflicht
in
das
nationale
Recht
vorsehen.
Die
Durchsetzung
erfolgt
über
nationale
Behörden
und
den
Europäischen
Gerichtshof.
Konformitätsmarke
sowie
Finanzregelwerke
wie
MiFIR
und
MiFID
II.
wie
Datenschutz
und
Verbraucherrechte.
Die
EU
strebt
laufende
Harmonisierung
und
Ausweitung
des
Regelwerks
an,
wobei
Aktualisierungen
oft
Übergangsfristen
enthalten.