EGeräte
EGeräte, auch als E-Geräte oder Elektrogeräte bezeichnet, umfassen eine breite Gruppe elektrischer und elektronischer Geräte, die mit Strom betrieben werden und zur privaten, gewerblichen oder industriellen Nutzung bestimmt sind. Dazu zählen Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Staubsauger; Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Audioanlagen; IT- und Telekommunikationsgeräte wie PCs, Monitore und Mobilgeräte; sowie Werkzeuge, Mess- und medizinische Geräte, soweit sie nicht unter spezielle Fachregelungen fallen.
Typisch für E-Geräte ist der Energieverbrauch sowie oft eine vernetzte oder computergesteuerte Elektronik. In vielen Rechtsräumen
Umweltaspekte: E-Geräte verursachen je nach Typ unterschiedlichen Energiebedarf und Rohstoffverbrauch. Energieeffizienz, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit gelten
Beispiele umfassen Kühlschrank, Waschmaschine, Computer, Smartphone, Fernseher, Mikrowelle, Bohrmaschine.