Durchsetzungsaufwendungen
Durchsetzungsaufwendungen bezeichnet im deutschen Rechtsgebrauch die Kosten, die einer Partei bei der Durchsetzung einer Forderung entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vollstreckung. Sie ergeben sich, wenn ein Gläubiger seine Ansprüche nicht durch vorgerichtliche Mittel durchsetzt, sondern durch gerichtliche oder behördliche Maßnahmen durchsetzen muss.
Zu den Durchsetzungsaufwendungen gehören in der Regel Gebühren und Auslagen, die im Rahmen der Rechtsverfolgung und
Die Rechtsordnung regelt, wer diese Aufwendungen zu tragen hat. Allgemein gilt, dass der obsiegende Gläubiger oder
Wichtige Unterschiede bestehen je nach Rechtsordnung. In Deutschland umfassen Durchsetzungsaufwendungen oft sowohl die Kosten der Rechtsverfolgung