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Durchsetzungsaufwendungen

Durchsetzungsaufwendungen bezeichnet im deutschen Rechtsgebrauch die Kosten, die einer Partei bei der Durchsetzung einer Forderung entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vollstreckung. Sie ergeben sich, wenn ein Gläubiger seine Ansprüche nicht durch vorgerichtliche Mittel durchsetzt, sondern durch gerichtliche oder behördliche Maßnahmen durchsetzen muss.

Zu den Durchsetzungsaufwendungen gehören in der Regel Gebühren und Auslagen, die im Rahmen der Rechtsverfolgung und

Die Rechtsordnung regelt, wer diese Aufwendungen zu tragen hat. Allgemein gilt, dass der obsiegende Gläubiger oder

Wichtige Unterschiede bestehen je nach Rechtsordnung. In Deutschland umfassen Durchsetzungsaufwendungen oft sowohl die Kosten der Rechtsverfolgung

Vollstreckung
anfallen.
Typische
Bestandteile
sind
Anwaltsgebühren,
Gerichtskosten,
Gebühren
des
Gerichtsvollziehers
sowie
notwendige
Nebenkosten,
die
unmittelbar
mit
der
Durchsetzung
verbunden
sind.
In
manchen
Fällen
können
auch
Kosten
für
die
Lokalisierung
von
Vermögenswerten
oder
ähnliche
Maßnahmen
dazu
gehören.
der
Schuldner
im
Rahmen
einer
Kostenentscheidung
Anspruch
auf
Erstattung
der
notwendigen
Durchsetzungsaufwendungen
hat.
In
vielen
Fällen
werden
Vollstreckungskosten
dem
Schuldner
auferlegt.
Die
konkrete
Berechnung
und
Zuweisung
hängen
vom
jeweiligen
Rechtsraum,
dem
Verlauf
des
Verfahrens
und
der
Art
der
Durchsetzung
ab.
als
auch
die
Kosten
der
Vollstreckung;
im
Ausland
können
Begriffe
und
Zuordnung
variieren.
Praxisrelevant
ist,
dass
Gläubiger
die
Erstattung
dieser
Aufwendungen
häufig
im
Rahmen
der
Kostenentscheidung
geltend
machen
können,
wobei
der
Schuldner
in
der
Regel
die
Kosten
der
Vollstreckung
zu
tragen
hat,
soweit
sie
notwendig
und
angemessen
waren.