Disziplinarprozesses
Disziplinarprozesse, auch Disziplinarverfahren genannt, sind formale Untersuchungs- und Entscheidungsverfahren im öffentlichen Dienst, mit dem Ziel, Verstöße gegen Dienst- oder Verhaltenspflichten festzustellen und entsprechende disziplinarische Maßnahmen zu verhängen. Sie gelten für Beamtinnen und Beamte sowie andere Angestellte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Österreich und der Schweiz; der genaue Ablauf und die möglichen Sanktionen unterscheiden sich je nach Rechtsordnung.
Rechtliche Grundlage ist das Disziplinarrecht der jeweiligen Jurisdiktion, das Zuständigkeiten, Verfahrensweisen und Sanktionen regelt. Das Verfahren
Verfahrensablauf meist: Einleitung durch eine disziplinarische Stelle oder Beschwerde; Erhebung von Beweisen; Gelegenheit zur Stellungnahme des
Rechtsmittel und Folgen: Gegen Entscheidungen bestehen in der Regel Widerspruchs- oder Klagewege vor Verwaltungsgerichten bzw. höheren
Abgrenzung: Disziplinarprozesse unterscheiden sich von strafrechtlichen Verfahren durch den fehlenden strafrechtlichen Strafcharakter; sie richten sich nach