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Disziplinarprozesses

Disziplinarprozesse, auch Disziplinarverfahren genannt, sind formale Untersuchungs- und Entscheidungsverfahren im öffentlichen Dienst, mit dem Ziel, Verstöße gegen Dienst- oder Verhaltenspflichten festzustellen und entsprechende disziplinarische Maßnahmen zu verhängen. Sie gelten für Beamtinnen und Beamte sowie andere Angestellte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Österreich und der Schweiz; der genaue Ablauf und die möglichen Sanktionen unterscheiden sich je nach Rechtsordnung.

Rechtliche Grundlage ist das Disziplinarrecht der jeweiligen Jurisdiktion, das Zuständigkeiten, Verfahrensweisen und Sanktionen regelt. Das Verfahren

Verfahrensablauf meist: Einleitung durch eine disziplinarische Stelle oder Beschwerde; Erhebung von Beweisen; Gelegenheit zur Stellungnahme des

Rechtsmittel und Folgen: Gegen Entscheidungen bestehen in der Regel Widerspruchs- oder Klagewege vor Verwaltungsgerichten bzw. höheren

Abgrenzung: Disziplinarprozesse unterscheiden sich von strafrechtlichen Verfahren durch den fehlenden strafrechtlichen Strafcharakter; sie richten sich nach

dient
dem
Schutz
der
Funktionsfähigkeit
des
öffentlichen
Dienstes,
dem
Vertrauensschutz
der
Bürgerinnen
und
Bürger
sowie
der
Rechtsstaatlichkeit.
Betroffenen;
Anhörungen
oder
Ermittlungsausschüsse
können
einschreiten.
Auf
Grundlage
der
Aktenlage
trifft
die
zuständige
Behörde
eine
Entscheidung
mit
Rechtsbegründung.
Mögliche
Sanktionen
sind
je
nach
Rechtsordnung
unter
anderem
Verwarnung,
Verweis,
Geldbuße,
Suspendierung
oder
Enthebung
bzw.
Degradierung
aus
dem
Dienst;
weitere
Maßnahmen
können
vorgesehen
sein.
Disziplinarinstanzen.
Disziplinarverfahren
beeinflussen
auch
Karrierechancen
und
dienen
der
Wahrung
von
Rechtmäßigkeit,
Verlässlichkeit
und
Rechenschaft
im
öffentlichen
Dienst.
Verwaltungs-
bzw.
Beamtenrecht
und
betreffen
überwiegend
dienstliches
Verhalten
und
Pflichten.