Enthebung
Enthebung bezeichnet die formale Entfernung einer Person aus einem Amt oder einer vergleichbaren öffentlichen Position durch eine befugte Stelle oder durch ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren, und zwar vor Ablauf der regulären Amtszeit. Der Begriff wird primär im Verfassungs- und Verwaltungsrecht verwendet und trifft auf Politiker, Richter, Minister oder andere hochrangige Beamte zu. Sie ist das Gegenstück zu einem freiwilligen Rücktritt (Rücktritt) oder zu einer Entlassung aus dem Amt durch den Dienstherrn.
Typische Gründe sind Fehlverhalten, Pflichtverletzung, Unfähigkeit oder Verlust der Amtsfähigkeit; die vorgesehenen Verfahren variieren je nach
Der Begriff ist eng verbunden mit Fragen der Verantwortlichkeit von Amtsträgern und der Wahrung demokratischer Rechenschaftspflichten.
Siehe auch: Impeachment, Amtsenthebung, Abberufung, Rücktritt.