Designschutz
Designschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz des äußeren Erscheinungsbildes von Produkten, insbesondere der Form, der Linienführung, der Farbe und des Ornaments. Ziel ist, zu verhindern, dass Dritte das jeweilige Design ohne Zustimmung nachahmen oder entgegen den Rechten nutzen. Der Schutz bezieht sich auf das visuelle Erscheinungsbild, nicht auf technische Funktionen oder abstrakte Ideen.
Es gibt in der Europäischen Union und in Deutschland zwei wesentliche Schutzformen: das eingetragene Design und
Voraussetzungen für den eingetragenen Designschutz sind Neuheit und ein individuelles Charaktermerkmal. Das Design muss sich von
Infringement entsteht, wenn der geschützte Gesamteindruck einer fremden Gestaltung ähnlich ist und dadurch der Wertverlust des