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Datenschutzbehörden

Datenschutzbehörden sind unabhängige Behörden, die die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherstellen. Ihre Aufgaben betreffen die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten in öffentlichen und privaten Bereichen, die Prüfung von Datenverarbeitungen, die Beratung von Behörden und Unternehmen sowie die Bearbeitung von Beschwerden.

Zu ihren zentralen Aufgaben gehören die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Durchführung von Untersuchungen bei

In der Europäischen Union erfolgt die Aufsicht über die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch nationale Datenschutzbehörden

Strukturell unterscheiden sich Datenschutzbehörden je nach Land. In Deutschland gibt es sowohl Aufsichtsbehörden des Bundes als

Datenschutzbehörden veröffentlichen Entscheidungen, Berichte und Orientierungshilfen, um Transparenz zu fördern und Betroffenenrechte zu wahren. Sie sind

Verdacht
auf
Verstöße,
das
Erteilen
von
Anordnungen
zur
Abhilfe
oder
Einstellung
von
problematischen
Verarbeitungen
und
das
Verhängen
von
Bußgeldern.
Sie
entwickeln
zudem
Leitlinien,
Empfehlungen
und
Musterverträge,
um
eine
rechtskonforme
Praxis
zu
fördern
und
zu
vereinheitlichen.
in
jedem
Mitgliedstaat.
Bei
grenzüberschreitenden
Verarbeitungen
arbeiten
die
Behörden
zusammen,
um
eine
einheitliche
Rechtsanwendung
sicherzustellen,
unterstützt
vom
Europäischen
Datenschutzausschuss
(EDPB).
auch
der
Länder;
der
Bundesbeauftragte
für
den
Datenschutz
und
die
Informationsfreiheit
(BfDI)
hat
eine
zentrale
Rolle
auf
Bundesebene,
während
die
unabhängigen
Landesaufsichtsbehörden
die
Länder
überwachen.
Zur
Koordination
arbeiten
BfDI
und
die
Landesbehörden
in
der
Datenschutzkonferenz
(DSK)
zusammen,
um
Grundsätze
und
Verfahren
zu
harmonisieren.
gesetzlich
verankert
und
erhalten
öffentliche
Mittel,
um
ihre
Unabhängigkeit
und
Wirksamkeit
zu
gewährleisten.