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ClickthroughVertrag

Ein Clickthrough-Vertrag, auch Klickvertrag oder Clickwrap-Vertrag, ist eine Form des Online-Vertragsabschlusses. Der Benutzer stimmt den Vertragsbedingungen durch Klicken auf eine Schaltfläche oder das Ankreuzen einer Box zu, nachdem ihm der vollständige Text der AGB oder Lizenzbedingungen vorgelegt wurde. Typische Anwendungsfälle sind Endbenutzer-Lizenzverträge (EULA), App-Nutzungsbedingungen, Cloud-Dienste und Online-Shops.

Ablauf: Der Nutzer muss die Bedingungen in lesbarer Form vorab vollständig einsehen können; der Abschluss erfolgt

Rechtslage: Elektronische Verträge gelten grundsätzlich als verbindlich, sofern Zustimmung wirksam erfolgt und der Nutzer Gelegenheit hatte,

Vor- und Nachteile: Vorteile sind klare Beweissicherung und ein effizienter Abschluss. Nachteile liegen in der potenziellen

Siehe auch: EULA; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Browsewrap-Vertrag; Nutzungsbedingungen.

durch
eine
ausdrückliche
Zustimmung,
z.
B.
durch
Betätigen
von
„Ich
stimme
zu“.
Eine
vorausgewählte
Box
gilt
meist
nicht
als
Zustimmung.
Anbieter
sollten
die
Zustimmung
nachvollziehbar
protokollieren,
etwa
durch
Logs
oder
Protokolle.
die
Bedingungen
zu
lesen.
Verbraucherschutzregeln
können
einzelne
Klauseln
als
unfair
oder
überraschend
behandeln.
Im
Vergleich
zu
Browsewrap-Verträgen
wird
Clickthrough
meist
als
stärkere
Beweiskraft
der
Einwilligung
gesehen,
weil
sie
eine
aktive
Handlung
voraussetzt.
Benachteiligung
durch
lange
oder
schwer
verständliche
Klauseln
und
der
Gefahr,
dass
wesentliche
Bestimmungen
versteckt
sind.
Gute
Praxis
ist
klare,
gut
lesbare
Sprache,
Hervorhebung
wesentlicher
Klauseln
und
einfache
Optionen
zum
Widerruf
oder
zur
Kündigung.