BrüsselIVerordnung
Brüssel IV-Verordnung ist der umgangssprachliche Name für zwei EU-Verordnungen, die sich mit güterrechtlichen Angelegenheiten bei grenzüberschreitenden Ehen und eingetragenen Partnerschaften befassen. Die beiden Verordnungen tragen die Bezeichnungen Verordnung (EU) 2016/1103 über Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Angelegenheiten des Güterstands von Ehegatten sowie Verordnung (EU) 2016/1104 über die Gerichtsbarkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Angelegenheiten des Güterstands eingetragener Partnerschaften. Gemeinsam bilden sie den so genannten Brüssel‑IV‑Zweig des europäischen privaten Rechts.
Zweck und Geltungsbereich: Brüssel IV regelt, welches Recht auf den Güterstand eines Ehepaares bzw. eines eingetragenen
Zuständigkeit und Rechtswahl: Die Verordnungen legen Grundregeln fest, wer in Güterstandssachen zuständig ist (in der Regel
Anerkennung und Vollstreckung: Urteile in Güterstandsfragen, die in einem Mitgliedstaat gefällt werden, genießen in der Regel
Bedeutung: Brüssel IV schafft einheitliche, verlässliche Regeln für grenzüberschreitende Güterstandsfragen und erleichtert die Rechtsdurchsetzung von Entscheidungen