Güterstands
Güterstände sind im Familien- und Zivilrecht der deutschsprachigen Rechtsordnungen der rechtliche Rahmen, der Eigentum, Verwaltung und Verteilung von Vermögen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partnern regelt. Sie bestimmen, wie Vermögen verbessert oder geändert wird, das vor der Ehe bzw. während der Ehe erworben wurde, und wie es am Ende der Beziehung – durch Scheidung, Aufhebung oder Tod – aufgeteilt wird. Güterstände können durch vertragliche Vereinbarungen im Ehevertrag geändert oder ausgeschlossen werden.
Die drei klassischen Güterstände
- Zugewinngemeinschaft: In vielen Rechtsordnungen ist dies der gesetzliche Regime. Grundsätzlich bleibt Vermögen eigenständig; während der Ehe
- Gütertrennung: Vermögen bleibt getrennt. Es erfolgt kein Zugewinnausgleich, und das Vermögen wird nach den jeweiligen Eigentumsrechten
- Gütergemeinschaft: Es besteht gemeinsames Vermögen, das während der Ehe entweder gemeinsam oder nach bestimmten Regelungen verwaltet
Wichtige Aspekte: Güterstände können durch notariellen Ehevertrag angepasst werden, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Beim