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Bonusvereinbarungen

Bonusvereinbarungen sind vertragliche Regelungen, die eine zusätzliche Vergütung neben dem Grundgehalt festlegen. Sie dienen der Leistungsanreizsetzung und Zielerreichung und finden sich häufig in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder separaten Vereinbarungen. Typische Formen sind leistungsabhängige Boni, Zielboni, Umsatz- oder Gewinnboni sowie Festbetragszahlungen. Dabei wird unterschieden zwischen Boni, die der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen gewähren kann, und solchen, die vertraglich als Anspruch zugesichert sind.

Inhaltliche Kernbausteine einer Bonusvereinbarung sind: die Berechnungsgrundlage, konkrete Ziel- oder Leistungskennzahlen, der Zeitraum der Zielerreichung, Fälligkeit

Rechtlich lässt sich Bonuszahlungen hinsichtlich ihres Anspruchs differenzieren: Wird der Bonus als Bestandteil des Arbeitsentgelts vertraglich

Steuern und Sozialabgaben: Bonuszahlungen gelten grundsätzlich als Arbeitslohn und unterliegen Lohnsteuer, Sozialversicherung und ggf. anderen Abgaben;

Praxishinweise: Bonusvereinbarungen sollten klare, messbare Ziele, transparente Berechnungen, feste Auszahlungstermine und faire Regelungen für Ausscheiden berücksichtigen.

und
Auszahlungstermin,
Pro-rata-Regelungen
bei
vorzeitigem
Ausscheiden,
Ober-
oder
Untergrenzen
der
Auszahlung,
Rückforderungs-
oder
Clawback-Klauseln
bei
Fehlverhalten
oderzielverfehlung
sowie
mögliche
Ausschlussgründe
und
Vertraulichkeitsregelungen.
zugesichert,
entsteht
ein
durchsetzbares
Anspruchsrecht.
Fehlt
eine
solche
Zusicherung,
bleibt
es
oft
beim
Ermessen
des
Arbeitgebers,
wobei
klare
Formulierungen
eine
spätere
Rechtsunsicherheit
vermeiden
helfen.
Betriebsvereinbarungen
oder
Tarifverträge
können
zusätzliche
Regelungen
enthalten.
die
konkrete
steuerliche
Behandlung
hängt
von
der
Ausgestaltung
ab.
Eine
regelmäßige
rechtliche
Prüfung
wird
empfohlen.