Betriebszwecke
Betriebszwecke bezeichnet in deutschsprachigen Unternehmenskontexten den ausdrücklich vorgesehenen Geschäftszweck eines Unternehmens oder einer Organisation. Er wird häufig in den Satzungen oder Gesellschaftsverträgen festgelegt und beschreibt die Art der Geschäftstätigkeiten, die das Unternehmen durchführen darf. Der Betriebszweck bestimmt den rechtlichen Rahmen der Geschäftsfähigkeit und die Vollmacht der Organe; Abweichungen von diesem Zweck können eine Satzungsänderung oder zusätzliche Genehmigungen erforderlich machen.
In der Buchführung und im Steuerrecht dient der Betriebszweck der Zuordnung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerten
Beispiele für Betriebszwecke sind die Herstellung von Gütern, der Handel mit Waren oder die Erbringung von
Der Begriff steht im Gegensatz zu Begriffen wie Betriebsstätte (fester Ort der Geschäftstätigkeit) oder Nebentätigkeiten, die
Etymologisch stammt der Begriff aus Betrieb und Zweck. In der Praxis wird der Betriebszweck regelmäßig in der