Bergungsrecht
Bergungsrecht bezeichnet im Seerecht jene Rechtsordnung, die den Anspruch auf eine Bergungsbelohnung regelt, wenn Güter wie Schiffe oder Ladung in Gefahr geraten und durch Rettungsmaßnahmen gerettet werden. Es basiert auf dem Grundsatz der Rettung vor Verlust und umfasst sowohl unentgeltliche Bergung als auch vertragliche Bergung. Der zentrale Gedanke ist, dass der Bergungserfolg dem Bergenden eine Entschädigung sichert, ohne dem Eigentümer automatisch Eigentum an der geretteten Sache zu verleihen.
Geltungsbereich: Gilt im See- und in vielen Fällen im Binnenschifffahrtsverkehr; kommt zur Anwendung, wenn Gefahr für
Voraussetzungen: Die Bergung muss freiwillig erfolgen, die gerettete Sache war tatsächlich in Gefahr, und die Rettungsmaßnahme
Durchsetzung: Bergungsansprüche werden vor zuständigen Gerichten oder Schiedsstellen geltend gemacht; internationale Praxis unterstützt grenzüberschreitende Bergungen und
Bedeutung: Bergungsrecht fördert die Sicherheit auf See, schützt Umwelt und Eigentum und schafft Anreize, in Not