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Bergungsrecht

Bergungsrecht bezeichnet im Seerecht jene Rechtsordnung, die den Anspruch auf eine Bergungsbelohnung regelt, wenn Güter wie Schiffe oder Ladung in Gefahr geraten und durch Rettungsmaßnahmen gerettet werden. Es basiert auf dem Grundsatz der Rettung vor Verlust und umfasst sowohl unentgeltliche Bergung als auch vertragliche Bergung. Der zentrale Gedanke ist, dass der Bergungserfolg dem Bergenden eine Entschädigung sichert, ohne dem Eigentümer automatisch Eigentum an der geretteten Sache zu verleihen.

Geltungsbereich: Gilt im See- und in vielen Fällen im Binnenschifffahrtsverkehr; kommt zur Anwendung, wenn Gefahr für

Voraussetzungen: Die Bergung muss freiwillig erfolgen, die gerettete Sache war tatsächlich in Gefahr, und die Rettungsmaßnahme

Durchsetzung: Bergungsansprüche werden vor zuständigen Gerichten oder Schiedsstellen geltend gemacht; internationale Praxis unterstützt grenzüberschreitende Bergungen und

Bedeutung: Bergungsrecht fördert die Sicherheit auf See, schützt Umwelt und Eigentum und schafft Anreize, in Not

Leben,
Umwelt
oder
Eigentum
besteht.
Internationale
Abkommen,
insbesondere
die
Salvage-Konvention
von
1989,
setzen
Rahmenkriterien
für
Bewertung,
Pflicht
und
Auszahlung.
muss
erfolgreich
gewesen
sein.
Die
Höhe
der
Belohnung
hängt
von
Faktoren
ab:
Wert
des
geretteten
Gutes,
Grad
der
Gefahr,
Aufwand,
Zeit
und
Risiko
für
Leben
und
Gesundheit;
auch
besondere
Leistungen
können
berücksichtigt
werden.
Befindet
sich
eine
vertragliche
Bergungsvereinbarung,
wird
deren
Vergütung
bevorzugt.
deren
Abrechnung.
geratene
Schiffe
und
Ladung
zu
retten.