Beliebigkeit
Beliebigkeit bezeichnet in der deutschen Sprache die Eigenschaft, Entscheidungen, Urteile oder Maßstäbe ohne festgelegte Kriterien oder zwingende Begründungen zu treffen. Sie beschreibt ein Vorgehen, das sich an persönlichen Vorlieben, Zufälligkeiten oder willkürlichen Maßgaben orientiert, statt an objektiven Regelungen oder normativen Standards.
Im Gegensatz zu etablierter Gesetzmäßigkeit oder notwendiger Begründung wird Beliebigkeit oftmals negativ bewertet, insbesondere wenn sie
Etymologisch leitet sich Beliebigkeit vom Adjektiv belibig bzw. belieben ab, wobei „nach Belieben“ so viel wie
Typische Einsatzfelder finden sich in Politik, Verwaltung, Recht, Wissenschaft und Alltag, wo Beliebigkeit auf mangelnde Kriterien,
Siehe auch: Willkür, Diskretion, Zufälligkeit, Gesetzmäßigkeit.