Beitrittsverhandlungen
Beitrittsverhandlungen sind strukturierte Verhandlungen zwischen einem Beitrittskandidatenstaat und der Europäischen Union mit dem Ziel, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Staat der Union beitreten kann. Sie beruhen auf den EU-Verträgen und dem EU-Recht sowie auf den Kopenhagener Kriterien.
Voraussetzung ist, dass der Kandidatstatus durch den Rat auf Empfehlung der Kommission verliehen wird. Beitrittskandidatenstaaten müssen
Der Verhandlungsprozess erfolgt in Kapiteln des EU-Acquis. Im Vorfeld erfolgt ein Screening, bei dem der aktuelle
Die Verhandlungen werden im Namen der EU von der Kommission geführt, während der Rat die Verhandlungsrichtlinien
Der Abschluss der Verhandlungen führt zur Erstellung eines Beitrittsvertrags, der nach Unterzeichnung und Ratifikation durch alle