Behandlungsverträge
Behandlungsverträge bezeichnen die vertragliche Beziehung zwischen einem Patienten und einem Behandelnden, etwa einem Arzt oder einer medizinischen Einrichtung. In Deutschland entstehen sie in der Regel durch einen Behandlungsvertrag, der als besondere Form des Dienstvertrags nach §§ 611 ff. BGB gilt. Der Behandler verpflichtet sich zur medizinischen Versorgung, Diagnostik, Behandlung und Begleitung des Patienten; der Patient willigt in diese Leistungen ein und verpflichtet sich zur Vergütung sowie zur Mitwirkung, soweit erforderlich.
Formlose Entstehung: Ein schriftlicher Vertrag ist nicht stets notwendig; die Einwilligung in die Behandlung und der
Pflichten des Patienten umfassen wahrheitsgemäße Angabe der Krankheits- und Vorgeschichte, Befolgung ärztlicher Anweisungen, rechtzeitige Mitteilung von
Behandlungen enden typischerweise mit Abschluss der Versorgung, durch einvernehmliche Kündigung oder durch Beendigung der Behandlung; in