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Dienstvertrags

Der Dienstvertrag ist eine Rechtsform im deutschen Zivilrecht, bei der der Dienstverpflichtete verpflichtet wird, dem Dienstberechtigten Dienste zu leisten. Der Schwerpunkt liegt auf der Tätigkeit selbst, nicht auf dem Erfolg eines bestimmten Endergebnisses. Rechtsgrundlage bilden §§ 611 ff. BGB. Typische Beispiele sind Beratungs-, Betreuungs- oder Pflegeleistungen sowie weitere zeitlich oder auf Abruf erbrachte Dienste.

Pflichten der Parteien: Der Dienstverpflichtete muss die vertraglich vereinbarte Dienstleistung sorgfältig ausführen. Der Dienstberechtigte hat die

Vergütung: Die Entlohnung kann nach Zeitaufwand, Pauschale oder vereinbartem Leistungsumfang erfolgen. Im Gegensatz zum Werkvertrag schuldet

Dauer und Beendigung: Dienstverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. In der Regel kann jede Partei

Abgrenzung: Gegenüber Werkverträgen, die auf einen bestimmten Erfolg gerichtet sind, und gegenüber Arbeitsverträgen, die arbeitsrechtliche Schutzrechte

Beispiele: Rechts- und Steuerberatung, ärztliche oder therapeutische Dienstleistungen, technische Beratung, freiberufliche Betreuung, Wartung und Support.

Leistung
abzunehmen
und
zu
vergüten.
Je
nach
Vertrag
können
außerdem
Geheimhaltung,
Mitwirkungspflichten
und
der
Erstattung
verauslagter
Aufwendungen
vereinbart
sein.
der
Dienstvertrag
in
der
Regel
keinen
bestimmten
Erfolg,
es
sei
denn,
der
Vertrag
bestimmt
etwas
anderes.
mit
vertraglich
vorgesehenen
Fristen
kündigen.
Bei
schwerwiegenden
Pflichtverletzungen
ist
auch
eine
außerordentliche
Kündigung
möglich.
und
Statusfragen
regeln,
ist
der
Dienstvertrag
oft
flexibler
ausgestaltet.
Die
konkrete
Einordnung
hängt
von
den
Vereinbarungen
und
Umständen
ab.