Dienstvertrags
Der Dienstvertrag ist eine Rechtsform im deutschen Zivilrecht, bei der der Dienstverpflichtete verpflichtet wird, dem Dienstberechtigten Dienste zu leisten. Der Schwerpunkt liegt auf der Tätigkeit selbst, nicht auf dem Erfolg eines bestimmten Endergebnisses. Rechtsgrundlage bilden §§ 611 ff. BGB. Typische Beispiele sind Beratungs-, Betreuungs- oder Pflegeleistungen sowie weitere zeitlich oder auf Abruf erbrachte Dienste.
Pflichten der Parteien: Der Dienstverpflichtete muss die vertraglich vereinbarte Dienstleistung sorgfältig ausführen. Der Dienstberechtigte hat die
Vergütung: Die Entlohnung kann nach Zeitaufwand, Pauschale oder vereinbartem Leistungsumfang erfolgen. Im Gegensatz zum Werkvertrag schuldet
Dauer und Beendigung: Dienstverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. In der Regel kann jede Partei
Abgrenzung: Gegenüber Werkverträgen, die auf einen bestimmten Erfolg gerichtet sind, und gegenüber Arbeitsverträgen, die arbeitsrechtliche Schutzrechte
Beispiele: Rechts- und Steuerberatung, ärztliche oder therapeutische Dienstleistungen, technische Beratung, freiberufliche Betreuung, Wartung und Support.