Baubeginn
Baubeginn bezeichnet im Bauwesen den Zeitpunkt, an dem die eigentlichen Bauarbeiten auf der Baustelle beginnen. Er markiert den Übergang von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur physischen Umsetzung des Projekts. Je nach Rechtsordnung und Vertrag kann der Baubeginn unterschiedliche Bedeutungen haben: meist ist der erste Tag der tatsächlichen Baustellenaktivität, wie Erdarbeiten oder der Aushub, oder der vertraglich festgelegte Starttermin, ab dem Zahlungen ausgelöst werden.
Der Baubeginn steht oft im Zusammenhang mit der Baugenehmigung, der Bauausführung und dem Bauvertragswesen. Vor dem
Auf der Baustelle wird der Baubeginn in der Regel durch Mobilisierung, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten oder Fundamentarbeiten umgesetzt.
Regional kann der Baubeginn unterschiedliche juristische Bedeutungen haben, etwa bezüglich Haftung, Versicherung und Gewährleistung. Unabhängig davon