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Baubeginn

Baubeginn bezeichnet im Bauwesen den Zeitpunkt, an dem die eigentlichen Bauarbeiten auf der Baustelle beginnen. Er markiert den Übergang von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur physischen Umsetzung des Projekts. Je nach Rechtsordnung und Vertrag kann der Baubeginn unterschiedliche Bedeutungen haben: meist ist der erste Tag der tatsächlichen Baustellenaktivität, wie Erdarbeiten oder der Aushub, oder der vertraglich festgelegte Starttermin, ab dem Zahlungen ausgelöst werden.

Der Baubeginn steht oft im Zusammenhang mit der Baugenehmigung, der Bauausführung und dem Bauvertragswesen. Vor dem

Auf der Baustelle wird der Baubeginn in der Regel durch Mobilisierung, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten oder Fundamentarbeiten umgesetzt.

Regional kann der Baubeginn unterschiedliche juristische Bedeutungen haben, etwa bezüglich Haftung, Versicherung und Gewährleistung. Unabhängig davon

Baubeginn
müssen
Genehmigungen
vorliegen,
Verträge
mit
Bauunternehmen,
Versicherungsschutz
und
oft
eine
Finanzierung
gesichert
sein.
In
vielen
Projekten
existiert
auch
ein
symbolischer
Spatenstich,
der
den
offiziellen
Start
feiert,
der
jedoch
nicht
notwendigerweise
den
tatsächlichen
Baubeginn
darstellt.
In
großen
Projekten
wird
oft
ein
Bauzeitenplan
(Bauablaufplan)
erstellt,
der
den
Baubeginn
als
wichtigen
Meilenstein
und
Startdatum
für
Bauabschnitte
festlegt.
Der
Erfolg
des
Baubeginns
hängt
von
koordinierten
Vorbereitungen,
Genehmigungen
und
vertraglichen
Regelungen
ab.
dient
der
Baubeginn
als
Orientierungspunkt
für
Projektsteuerung,
Budgetierung
und
Leistungsabrechnung,
und
markiert
den
Übergang
von
Planung
zu
Umsetzung.