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Basisversorgung

Basisversorgung bezeichnet in deutschsprachigen Politik- und Fachtexten einen minimalen, universell zugänglichen Satz von Gütern und Dienstleistungen, der notwendig ist, um Leben, Gesundheit und Würde der Bevölkerung zu sichern. Der konkrete Umfang wird in Gesetzen, Verwaltungsvorschriften oder politischen Zielsetzungen festgelegt und kann von Land zu Land unterschiedlich definiert werden.

Typische Bereiche umfassen Gesundheitsversorgung (grundlegende medizinische Leistungen, primäre Versorgung, Notfallversorgung, Zugang zu essenziellen Medikamenten), Wohnen, Energieversorgung,

Die Organisation erfolgt oft durch staatliche Einrichtungen und gemeinwohlorientierte Träger; private Anbieter können im Rahmen gesetzlicher

Herausforderungen bestehen in der Bestimmung des exakten Leistungsumfangs, bei Kostenkontrolle, demografischer Entwicklung, regionalen Unterschieden, der Sicherung

Begriffe variieren je nach Land; in vielen Kontexten wird der Begriff durch Daseinsvorsorge oder Grundversorgung ersetzt.

Ernährung,
Bildung
sowie
Mobilität
und
soziale
Dienste.
Vorgaben
beteiligt
sein.
Die
Finanzierung
erfolgt
überwiegend
durch
öffentliche
Haushalte,
soziale
Sicherungssysteme
oder
gemischte
Modelle.
Der
Grundsatz
der
Universalisierung
oder
Gleichbehandlung
soll
sicherstellen,
dass
Basisversorgung
unabhängig
von
Einkommen
oder
Herkunft
zugänglich
ist.
von
Qualität
und
Verlässlichkeit
sowie
politischen
Debatten
über
Steuer-
und
Abgabenlast.
In
der
Praxis
ist
Basisversorgung
oft
eng
mit
dem
Schutz
der
grundlegenden
Versorgungssicherheit
verbunden.