Barriereanforderungen
Barriereanforderungen bezeichnen festgelegte Merkmale, Leistungsanforderungen und Kriterien, die sicherstellen sollen, dass Produkte, Bauwerke oder Dienste von möglichst vielen Menschen genutzt werden können, insbesondere von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Sie zielen darauf ab, Hindernisse in physischen, sensomotorischen, kognitiven oder digitalen Bereichen zu reduzieren oder zu eliminieren. Barriereanforderungen gelten in Bereichen wie Bauwesen, Verkehr, Produktdesign sowie bei digitalen Angeboten wie Websites, Apps oder Software. Sie umfassen materielle sowie verfahrenstechnische Kriterien, wie barrierefreie Zugänge, ausreichende Freiräume, taktile und visuelle Orientierungshilfen sowie kompatible digitale Schnittstellen und assistive Technologien.
Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus EU-Standards und nationalen Vorschriften. In Europa spielen WCAG für digitale
Der Prozess der Festlegung umfasst Bedarfsanalyse, Nutzerforschung und Risikobetrachtung; anschließend werden Lösungen konzipiert, entworfen, implementiert, verifiziert
Barriereanforderungen fördern Inklusivität, verbessern die Nutzerfreundlichkeit und reduzieren rechtliche Risiken, sie steigern die Marktakzeptanz und unterstützen