Auslandsentsendung
Auslandsentsendung bezeichnet die zeitlich befristete Überlassung oder Abordnung eines Mitarbeiters an eine ausländische Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Auftraggeber, um dort Aufgaben zu übernehmen. Ziel ist der Wissens- und Kompetenztransfer, die Umsetzung internationaler Projekte oder die Unterstützung der globalen Unternehmensstrategie. Im Gegensatz zu einer dauerhaften Auswanderung bleibt das Arbeitsverhältnis in der Regel beim ursprünglichen Arbeitgeber bestehen.
Formen und Dauer variieren. Kurz- oder Langzeitentsendungen, Projektaufenthalte oder regelmäßige Secondments sind gängig. Entsendungen reichen oft
Der rechtliche Rahmen umfasst Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern und Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse im Gastgeberland. In der Europäischen
Unternehmen regeln eine Auslandsentsendung in einer Entsendevereinbarung, die Gehalts- und Benefit-Pakete, Reiserückerstattung, Umzug, Sprach- und Integrationsunterstützung
Auslandsentsendungen fördern globale Zusammenarbeit, Mitarbeiterentwicklung und Marktzugang, bringen aber organisatorische Herausforderungen mit sich, etwa in Bezug
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