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Auslandsentsendung

Auslandsentsendung bezeichnet die zeitlich befristete Überlassung oder Abordnung eines Mitarbeiters an eine ausländische Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Auftraggeber, um dort Aufgaben zu übernehmen. Ziel ist der Wissens- und Kompetenztransfer, die Umsetzung internationaler Projekte oder die Unterstützung der globalen Unternehmensstrategie. Im Gegensatz zu einer dauerhaften Auswanderung bleibt das Arbeitsverhältnis in der Regel beim ursprünglichen Arbeitgeber bestehen.

Formen und Dauer variieren. Kurz- oder Langzeitentsendungen, Projektaufenthalte oder regelmäßige Secondments sind gängig. Entsendungen reichen oft

Der rechtliche Rahmen umfasst Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuern und Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse im Gastgeberland. In der Europäischen

Unternehmen regeln eine Auslandsentsendung in einer Entsendevereinbarung, die Gehalts- und Benefit-Pakete, Reiserückerstattung, Umzug, Sprach- und Integrationsunterstützung

Auslandsentsendungen fördern globale Zusammenarbeit, Mitarbeiterentwicklung und Marktzugang, bringen aber organisatorische Herausforderungen mit sich, etwa in Bezug

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von
wenigen
Monaten
bis
zu
mehreren
Jahren.
Der
Begriff
wird
synonym
mit
Abordnung
oder
Secondment
verwendet.
Union
greifen
Regelungen
zur
grenzüberschreitenden
Arbeitnehmerentsendung,
die
Mindestarbeitsbedingungen
sicherstellen.
Nationale
Gesetze
können
zusätzlich
Anforderungen
zu
Löhnen,
Arbeitszeit,
Unterbringung
und
Meldung
vorsehen.
festlegt.
Oft
wird
eine
A1-Bescheinigung
zur
Sozialversicherung,
steuerliche
Aspekte
wie
Doppelbesteuerungsabkommen
und
ggf.
Visa-
bzw.
Arbeitserlaubnisse
geregelt.
Planung,
Begleitung
durch
HR,
und
ein
klärendes
Repatriierungs-
oder
Rückkehrkonzept
gehören
zum
Prozess.
auf
Compliance,
Kosten
und
kulturelle
Anpassung.
Erfolgreiche
Entsendungen
basieren
auf
klaren
Zielen,
umfassender
Vorbereitung
und
verständlicher
Kommunikation.