Ausführungsfristen
Ausführungsfristen bezeichnet zeitliche Fristen, innerhalb derer eine vertraglich vereinbarte oder behördlich angeordnete Maßnahme ausgeführt bzw. umgesetzt werden muss. Sie geben den Zeitraum für die tatsächliche Leistungserbringung vor und können sich auf Bau-, Dienst- oder Werkverträge beziehen.
Anwendungsbereiche umfassen Vertrags-, Bau- und öffentliche Aufträge. In Bau- und Werkverträgen legen Ausführungsfristen häufig den Terminplan
Wesentliche Inhalte sind Start- und Enddatum, gegebenenfalls Zwischenfristen sowie Bedingungen, unter denen Fristen verlängert werden können.
Berechnung und Rechtsfolgen richten sich nach Vertrag und Rechtsordnung: Fristen können als Kalendertage oder Werktage gelten;
Praxisgerecht wird empfohlen, Ausführungsfristen klar zu definieren, realistische Zeitpläne zu wählen, Meilensteine festzulegen und bei Bedarf