Home

Aufenthaltsräume

Aufenthaltsräume sind Räume in Gebäuden, die dem Verweilen, Ausruhen, Informieren oder geselligem Beisammensein dienen. Im Deutschen werden sie oft als Aufenthaltsräume, Pausenräume, Gemeinschafts- oder Aufenthaltsräume bezeichnet. Sie unterscheiden sich von Arbeitsplätzen oder Funktionsräumen, die primär bestimmten Tätigkeiten dienen.

Sie finden sich in Arbeitsstätten, Schulen, Krankenhäusern, Heimen, Justizvollzugsanstalten, öffentlichen Einrichtungen und Wohngebäuden. In Arbeitsstätten dienen

Typische Merkmale sind bequeme Sitzgelegenheiten, Tische, Zugang zu Sanitäranlagen, ggf. Kühl- oder Warmwasserversorgung, ausreichende Beleuchtung, gute

Rechtlich fallen Aufenthaltsräume in Deutschland meist in den Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere die Arbeitsstättenverordnung

Die Gestaltung von Aufenthaltsräumen reflektiert Anforderungen an Sicherheit, Wohlbefinden und Effizienz in geteilter Nutzung und variiert

Aufenthaltsräume
der
Pausengestaltung,
der
Nahrungsaufnahme
und
dem
informellen
Austausch,
teilweise
auch
der
Rückzugszone
in
Stresssituationen.
In
Schulen
sind
sie
Lern-
oder
Sozialräume
außerhalb
des
Unterrichts.
In
Krankenhäusern
und
Pflegeeinrichtungen
geben
sie
Patienten,
Besuchern
und
Personal
Raum
für
Entspannung.
In
Justizvollzugsanstalten
dienen
sie
der
Aufrechterhaltung
von
Sozialkontakt
unter
Aufsicht.
Belüftung
und
Lärmschutz.
Barrierefreiheit,
einfache
Reinigung
und
sichere
Fluchtwege
sind
essenziell.
Privatsphäre
und
eine
angenehme
Raumtemperatur
tragen
zum
Nutzungskomfort
bei.
(ArbeitsstättV)
und
das
Arbeitsschutzgesetz.
In
Bildungseinrichtungen
haben
Träger
eigene
Richtlinien;
in
Pflege-
und
Justizvollzugsanstalten
gelten
fachliche
Vorgaben
zum
Umgang
mit
Besuchern,
Personal
und
Insassen.
Allgemein
zielen
Vorschriften
auf
Sicherheit,
Hygiene,
Barrierefreiheit
und
angemessene
Nutzungsbedingungen
ab.
je
nach
Nutzungszweck
und
Institution.