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Arzneimittelentwicklung

Arzneimittelentwicklung bezeichnet den systematischen Prozess von der Entdeckung neuer Wirkstoffe bis zur Zulassung und Markteinführung eines Arzneimittels. Sie umfasst sowohl chemische Substanzen als auch biologische Therapien und zielt darauf ab, Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität zu belegen. Typische Schritte sind Zielidentifikation, Hit- und Lead-Generierung sowie die präklinische Entwicklung, in der die Pharmakologie, Toxikologie, Pharmakokinetik (ADME) und Formulierungsaspekte analysiert werden.

Die präklinische Phase verwendet in vitro- und in vivo-Modelle, um Wirkmechanismen, Verträglichkeit und erste Dosierungsüberlegungen abzuschätzen.

Die klinische Prüfung gliedert sich in Phasen I bis III. Phase I prüft Sicherheit, Verträglichkeit und Pharmakokinetik

Nach der Zulassung erfolgen Herstellung, Qualitätskontrollen nach GMP, Preisgestaltung, Vermarktung und anschließende Pharmakovigilanz sowie Risikomanagement. Regulatorische

Sie
bedarf
der
Einhaltung
von
GLP-Standards,
bevor
Stoffe
in
klinische
Studien
übergehen.
in
gesunden
Freiwilligen
oder
Patienten.
Phase
II
bewertet
Wirksamkeit,
geeignete
Dosierung
und
Nebenwirkungen.
Phase
III
bestätigt
Nutzen
und
Sicherheit
in
größeren
Patientenkohorten.
In
manchen
Fällen
wird
Phase
0
genutzt,
um
frühe
pharmakokinetische
Eigenschaften
zu
erfassen.
Nach
erfolgreicher
Prüfung
erfolgt
der
Zulassungsantrag
(z.
B.
NDA
in
den
USA,
MAA
in
der
EU).
Behörden
wie
FDA,
EMA
oder
nationale
Stellen
überwachen
das
Verfahren,
führen
Sicherheitsbewertungen
durch
und
können
bei
Bedarf
Produktkennzeichnungen
ändern
oder
Rückrufe
veranlassen.
Die
Entwicklung
ist
zeitaufwendig
und
kostenintensiv
und
erfordert
Kooperationen
zwischen
Wissenschaft,
Industrie
und
Aufsichtsbehörden.