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Archivierungsdatum

**Archivierungsdatum**

Das Archivierungsdatum bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Dokument, eine Datei oder ein digitales oder physisches Medium offiziell in einem Archiv oder einer Archivierungsinstanz aufgenommen wird. Es markiert den Übergang von der aktiven Nutzung oder Verwaltung zu einer dauerhaften Aufbewahrung, um den Zugang zu Informationen langfristig zu sichern und rechtliche oder organisatorische Anforderungen zu erfüllen.

In vielen rechtlichen und administrativen Kontexten ist das Archivierungsdatum von zentraler Bedeutung. Es dient als Nachweis

Das Datum kann sowohl manuell als auch automatisch durch Systeme erfasst werden. Bei elektronischen Dokumenten wird

In einigen Fällen kann das Archivierungsdatum auch als Referenz für die spätere Freigabe oder Löschung von

für
die
korrekte
und
rechtmäßige
Dokumentation
von
Prozessen,
Entscheidungen
oder
Daten.
Bei
digitalen
Archiven
kann
das
Datum
auch
die
Grundlage
für
die
Einhaltung
von
Compliance-Vorgaben,
wie
etwa
Datenschutzbestimmungen
(z.
B.
nach
der
EU-Datenschutz-Grundverordnung,
DS-GVO),
bilden.
In
der
öffentlichen
Verwaltung
oder
im
Unternehmensbereich
wird
das
Archivierungsdatum
oft
mit
einer
bestimmten
Archivierungsfrist
verbunden,
die
die
Speicherpflicht
regelt.
es
häufig
durch
Metadaten
wie
die
Erstellungszeit
oder
den
letzten
Bearbeitungstermin
bestimmt.
In
physischen
Archiven
wird
es
durch
das
Eintragen
in
Verzeichnisse
oder
durch
Datensammelprozesse
dokumentiert.
Die
korrekte
Festlegung
des
Archivierungsdatums
ist
entscheidend,
um
die
Integrität
der
Archive
zu
wahren
und
bei
späteren
Abfragen
oder
Kontrollen
nachvollziehbar
zu
bleiben.
Daten
dienen,
etwa
nach
Ablauf
einer
bestimmten
Aufbewahrungsfrist.
Es
ist
ein
zentraler
Bestandteil
der
Archivierungsstrategie
und
dient
sowohl
der
organisatorischen
als
auch
der
rechtlichen
Absicherung
von
Informationen.