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Arbeitszeugnissen

Arbeitszeugnisse sind schriftliche Beurteilungen, die Arbeitgeber über Arbeitnehmer erstellen. In Deutschland besteht die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen ein Zeugnis auszustellen; der Anspruch ergibt sich aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO).

Man unterscheidet hauptsächlich zwischen einfachem Zeugnis und qualifiziertem Zeugnis. Das einfache Zeugnis bestätigt Art und Dauer

Der Inhalt umfasst in der Regel persönliche Daten, Anstellungsdauer, Aufgaben, Erfolge, Verhaltensbeurteilung und gegebenenfalls Gründe der

Die Formulierungen folgen häufig feststehenden Formeln der sogenannten Zeugnissprache, die codierte Bewertungen vermittelt. Beispielsweise bedeutet die

Arbeitnehmer sollten das Zeugnis vor Unterschrift prüfen und gegebenenfalls eine Überarbeitung verlangen. Bei Unklarheiten oder Ungereimtheiten

der
Beschäftigung
sowie
die
ausgeübten
Tätigkeiten.
Das
qualifizierte
Zeugnis
ergänzt
diese
Angaben
um
eine
Beurteilung
von
Leistung
und
Verhalten
(ggf.
mit
einer
Note).
Während
des
Arbeitsverhältnisses
kann
auf
Wunsch
ein
Zwischenzeugnis
ausgestellt
werden;
bei
Beendigung
des
Verhältnisses
spricht
man
oft
vom
Endzeugnis.
Beendigung
sowie
weitere
Qualifikationen
und
Fortbildungen.
Das
Zeugnis
muss
wahrheitsgemäß
sein,
darf
jedoch
zugleich
wohlwollend
formuliert
werden.
Wendung
„zu
unserer
vollsten
Zufriedenheit“
eine
sehr
gute
Beurteilung,
während
„zu
unserer
Zufriedenheit“
grundsätzlich
gut,
aber
weniger
eindeutig
ist.
Kritische
oder
negative
Bewertungen
werden
möglichst
vermieden
oder
in
indirekter
Form
ausgedrückt.
kann
der
Arbeitnehmer
rechtliche
Schritte
prüfen
oder
eine
Anpassung
durch
das
Arbeitsgericht
erwirken;
gegebenenfalls
hilft
der
Betriebsrat
bei
der
Klärung.