Arbeitszeugnissen
Arbeitszeugnisse sind schriftliche Beurteilungen, die Arbeitgeber über Arbeitnehmer erstellen. In Deutschland besteht die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen ein Zeugnis auszustellen; der Anspruch ergibt sich aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO).
Man unterscheidet hauptsächlich zwischen einfachem Zeugnis und qualifiziertem Zeugnis. Das einfache Zeugnis bestätigt Art und Dauer
Der Inhalt umfasst in der Regel persönliche Daten, Anstellungsdauer, Aufgaben, Erfolge, Verhaltensbeurteilung und gegebenenfalls Gründe der
Die Formulierungen folgen häufig feststehenden Formeln der sogenannten Zeugnissprache, die codierte Bewertungen vermittelt. Beispielsweise bedeutet die
Arbeitnehmer sollten das Zeugnis vor Unterschrift prüfen und gegebenenfalls eine Überarbeitung verlangen. Bei Unklarheiten oder Ungereimtheiten