Home

Arbeitsverweigerung

Arbeitsverweigerung bezeichnet die Ablehnung eines Arbeitnehmers, vertraglich zugesicherte Arbeitsleistungen zu erbringen. Sie kann sich auf einzelne Aufgaben oder auf die gesamte Arbeit beziehen und zeitlich befristet oder dauerhaft erfolgen. Grundsätzlich besteht im Arbeitsverhältnis eine Pflicht zur Arbeitsleistung; eine ungerechtfertigte Verweigerung kann arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, während berechtigte Gründe Schutz genießen.

Abgrenzung: Eine kollektive Arbeitsverweigerung durch die Belegschaft wird als Streik oder Arbeitsniederlegung bezeichnet und unterliegt tarif-

Legitime Gründe: Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken, rechtswidrige oder unzumutbare Anweisungen, oder die Unmöglichkeit, eine Tätigkeit sicher auszuführen,

Konsequenzen: Bei unberechtigter Verweigerung können Abmahnungen folgen, im Wiederholungsfall Suspendierung oder Kündigung möglich sein. Lohnansprüche richten

und
arbeitsrechtlichen
Regelungen.
Eine
individuelle
Verweigerung
unterscheidet
sich
dadurch,
dass
sie
von
einer
einzelnen
Person
ausgeht
und
meist
auf
persönliche
Gründe
oder
Konflikte
am
Arbeitsplatz
verweist.
können
eine
Verweigerung
rechtfertigen.
In
solchen
Fällen
sollten
Arbeitnehmer
den
Arbeitgeber
informieren
und
gegebenenfalls
Schutzmaßnahmen
oder
arbeitsrechtliche
Klärung
herbeiführen.
sich
nach
Tarif-
oder
Arbeitsvertragsrecht;
bei
kollektiven
Arbeitskämpfen
können
Lohnzahlungen
ausgesetzt
oder
reduziert
sein,
je
nach
Rechtslage
und
Tarifvertrag.
In
streikähnlichen
Situationen
gelten
besondere
Regeln
zum
Arbeitsausfall
und
zum
Schutz
der
Arbeitnehmer.