Arbeitsverweigerung
Arbeitsverweigerung bezeichnet die Ablehnung eines Arbeitnehmers, vertraglich zugesicherte Arbeitsleistungen zu erbringen. Sie kann sich auf einzelne Aufgaben oder auf die gesamte Arbeit beziehen und zeitlich befristet oder dauerhaft erfolgen. Grundsätzlich besteht im Arbeitsverhältnis eine Pflicht zur Arbeitsleistung; eine ungerechtfertigte Verweigerung kann arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, während berechtigte Gründe Schutz genießen.
Abgrenzung: Eine kollektive Arbeitsverweigerung durch die Belegschaft wird als Streik oder Arbeitsniederlegung bezeichnet und unterliegt tarif-
Legitime Gründe: Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken, rechtswidrige oder unzumutbare Anweisungen, oder die Unmöglichkeit, eine Tätigkeit sicher auszuführen,
Konsequenzen: Bei unberechtigter Verweigerung können Abmahnungen folgen, im Wiederholungsfall Suspendierung oder Kündigung möglich sein. Lohnansprüche richten