Arbeitsrechte
Arbeitsrechte umfassen die rechtlichen Schutzbestimmungen und Ansprüche, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Arbeitsverhältnis zustehen. Sie dienen dem Schutz vor Ausbeutung, der Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und einer angemessenen sozialen Absicherung. Arbeitsrechte gelten in der Regel für Beschäftigte; je nach Rechtsordnung können sie auch für Praktikantinnen, Auszubildende oder Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gelten. International sichern Organisationen wie die Internationale Arbeitsorganisation grundlegende Normen; auf nationaler Ebene legen Verfassung, Arbeits- und Sozialgesetze den Rahmen für den Arbeits- und Kündigungsschutz fest.
Zu den Kernrechten gehören der Schutz vor Diskriminierung, die Freiheit, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten,
Der Rechtsrahmen umfasst internationale Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, EU-Richtlinien sowie nationale Gesetze wie Arbeitszeit-, Arbeitsschutz- und
Herausforderungen ergeben sich unter anderem durch die Gig-Wirtschaft, grenzüberschreitende Arbeit und Informalität; neue Formen der Beschäftigung