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Arbeitsrechte

Arbeitsrechte umfassen die rechtlichen Schutzbestimmungen und Ansprüche, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Arbeitsverhältnis zustehen. Sie dienen dem Schutz vor Ausbeutung, der Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und einer angemessenen sozialen Absicherung. Arbeitsrechte gelten in der Regel für Beschäftigte; je nach Rechtsordnung können sie auch für Praktikantinnen, Auszubildende oder Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gelten. International sichern Organisationen wie die Internationale Arbeitsorganisation grundlegende Normen; auf nationaler Ebene legen Verfassung, Arbeits- und Sozialgesetze den Rahmen für den Arbeits- und Kündigungsschutz fest.

Zu den Kernrechten gehören der Schutz vor Diskriminierung, die Freiheit, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten,

Der Rechtsrahmen umfasst internationale Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, EU-Richtlinien sowie nationale Gesetze wie Arbeitszeit-, Arbeitsschutz- und

Herausforderungen ergeben sich unter anderem durch die Gig-Wirtschaft, grenzüberschreitende Arbeit und Informalität; neue Formen der Beschäftigung

und
das
Recht
auf
kollektive
Verhandlungen.
Verpflichtende
Arbeitsschutzbestimmungen
sichern
Gesundheit
und
Sicherheit
am
Arbeitsplatz.
Gehaltszahlungen
sollen
fair
erfolgen
und
zeitnah
geleistet
werden;
Arbeitszeiten,
Ruhepausen
und
Urlaubsansprüche
regeln
den
Arbeitsalltag.
Außerdem
gelten
Mindestlöhne,
Entgeltgleichheit
zwischen
den
Geschlechtern
und
der
Schutz
vor
Zwangsarbeit
als
zentrale
Grundsätze.
Kinderarbeit
ist
in
der
Regel
verboten;
der
Jugendschutz
regelt
Arbeitsbedingungen
für
Minderjährige.
Antidiskriminierungsgesetze
sowie
Tarifvertragsrecht.
Die
Durchsetzung
erfolgt
über
Arbeitsgerichte,
Verwaltungsbehörden,
Gewerkschaften
und
Betriebsräte;
Verstöße
führen
zu
Rechtsmitteln,
Abhilfen,
Entschädigungen
oder
Kündigungsschutz.
In
vielen
Ländern
wandelt
sich
der
Arbeitsmarkt,
während
der
Schutz
der
Beschäftigten
bestehen
bleibt.
erfordern
Anpassungen,
ohne
Rechtsstandards
zu
untergraben.