Arbeitsgerichtsgesetz
Der Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ist ein Bundesgesetz in Deutschland, das die Organisation und das Verfahren der Arbeitsgerichte regelt. Es regelt den dreistufigen Aufbau des Arbeitsgerichtssystems: Arbeitsgericht als erste Instanz, Landesarbeitsgericht als zweite Instanz (Berufung) und Bundesarbeitsgericht als dritte Instanz (Revision). Es bestimmt, welche Streitigkeiten in diesem System anhängig gemacht werden können und wie Entscheidungen überprüft werden.
Der Rechtskreis umfasst insbesondere Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, wie Lohnforderungen, Kündigungsschutz, Arbeitsbedingungen und vergleichbare Ansprüche. Allgemein
Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten umfasst unter anderem die Klageeinreichung, Güteverhandlungen (frühe Versöhnung) und die Verhandlung.
Zusammen mit der Zivilprozessordnung (ZPO) und anderen spezialgesetzlichen Regelungen bildet das ArbGG die Grundlagen des arbeitsgerichtlichen