ArbeitnehmerSparzulage
ArbetnehmerSparzulage, auch als VL-Sparzulage bekannt, ist eine staatliche Fördermaßnahme in Deutschland, die Arbeitnehmern zugutekommt, die vermögenswirksame Leistungen (VL) in bestimmte Sparverträge investieren. Die Zulage wird vom Staat gewährt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Förderung gilt für zulässige VL-Verträge wie Bausparverträge, fondsgebundene VL, Banksparpläne und weitere vom Gesetzgeber zugelassene Sparformen. Der Förderbetrag bemisst sich in der Regel als Prozentsatz der geförderten VL-Beiträge, jährlich mit einer Höchstgrenze; die genauen Beträge und Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, deren zu versteuerndes Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet
Die Auszahlung erfolgt nicht direkt über den Arbeitgeber, sondern wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geprüft. Der
Historisch dient die Arbeitnehmer-Sparzulage seit Mitte des 20. Jahrhunderts der privaten Vermögensbildung und der Förderung von