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ArbeitnehmerSparzulage

ArbetnehmerSparzulage, auch als VL-Sparzulage bekannt, ist eine staatliche Fördermaßnahme in Deutschland, die Arbeitnehmern zugutekommt, die vermögenswirksame Leistungen (VL) in bestimmte Sparverträge investieren. Die Zulage wird vom Staat gewährt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Förderung gilt für zulässige VL-Verträge wie Bausparverträge, fondsgebundene VL, Banksparpläne und weitere vom Gesetzgeber zugelassene Sparformen. Der Förderbetrag bemisst sich in der Regel als Prozentsatz der geförderten VL-Beiträge, jährlich mit einer Höchstgrenze; die genauen Beträge und Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst.

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, deren zu versteuerndes Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet

Die Auszahlung erfolgt nicht direkt über den Arbeitgeber, sondern wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geprüft. Der

Historisch dient die Arbeitnehmer-Sparzulage seit Mitte des 20. Jahrhunderts der privaten Vermögensbildung und der Förderung von

und
die
VL
auf
zulässigen
Sparverträgen
leisten.
Selbstständige
und
manche
Beamte
fallen
in
der
Regel
nicht
unter
diese
Förderung;
für
sie
gelten
andere
Förderinstrumente.
Anspruch
wird
in
der
Regel
über
die
Anlage
VL
der
Einkommensteuererklärung
geltend;
der
Arbeitgeber
bescheinigt
in
der
VL-Bescheinigung
die
eingezahlten
VL-Beiträge.
Nach
Prüfung
durch
das
Finanzamt
wird
die
Sparzulage
als
Steuerermäßigung
oder
Direktzahlung
gewährt.
Eigentumsbildung
oder
vermögenswirksamen
Anlagen.
Sie
ergänzt
weitere
Förderinstrumente
wie
die
Wohnungsbauprämie.