Antragszulässigkeit
Antragszulässigkeit bezeichnet im deutschen Recht die Frage, ob ein Antrag in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren überhaupt zulässig ist. Sie prüft, ob formale und materielle Voraussetzungen erfüllt sind, damit der Antrag inhaltlich geprüft werden kann.
Voraussetzungen der Antragszulässigkeit: Der Antrag muss sich gegen eine zulässige Rechtsfolge richten und im vorgesehenen Verfahren
Beispiele: Eine Klage gegen eine behördliche Entscheidung ist nur zulässig, wenn der Kläger klagebefugt ist und
Folgen: Unzulässige Anträge werden in der Regel abgewiesen, ohne dass die Sache sachlich geprüft wird. Die Prüfung