Angehörens
Angehörige ist ein deutscher Begriff, der Personen bezeichnet, die in einer engen persönlichen oder familiären Beziehung zu einer anderen Person stehen. Der Ausdruck wird überwiegend im Plural verwendet; der korrekte Plural lautet die Angehörigen. Die Form „Angehörens“ ist im Deutschen unüblich und gilt als falsche Ableitung oder Rechtschreibfehler. In vielen Texten wird stattdessen von „nächsten Angehörigen“ gesprochen, wobei damit oft Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister oder andere enge Verwandte gemeint sind.
Umfang und Bedeutung: Angehörige können Verwandte, aber auch enge Lebenspartner oder Pflegepersonen sein, die in der
Rechtlicher und sozialer Kontext: In vielen Rechtsordnungen haben nächste Angehörige eine besondere Stellung in Fragen der
Bedeutung in Gesellschaft und Alltag: Angehörige spielen eine zentrale Rolle bei Unterstützung, Begleitung und Betreuung von