Anfahrtspauschalen
Anfahrtspauschalen bezeichnet in der Regel pauschale Erstattungen der Reisekosten, die Arbeitnehmern, Selbständigen oder Auftragnehmern gewährt werden, wenn sie zu Kunden, Patienten oder Einsatzorten fahren. Sie dienen der Vereinfachung der Abrechnung, indem sie die Notwendigkeit detaillierter Nachweise für jede Fahrt reduzieren. In vielen Branchen, etwa im Außendienst, im Gesundheitswesen bei Hausbesuchen oder im Bereich der Service-Dienstleistungen, kommen Anfahrtspauschalen regelmäßig vor.
Gestaltung und Anwendung erfolgen typischerweise vertraglich oder durch betriebliche Richtlinien. Eine Anfahrtspauschale kann als feste Summe
Buchführung und steuerliche Behandlung hängen von der jeweiligen Rechtsordnung ab. In der Praxis wird eine Anfahrtspauschale
Kritisch zu beachten sind mögliche Ungleichheiten zwischen individuellen Fahrten und Pauschalbeträgen sowie der Gefahr von Über-