Amtsermittlung
Amtsermittlung bezeichnet die offizielle Feststellung von Tatsachen durch Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft, um relevante Umstände eines Verdachtsfalls zu klären. Sie erfolgt in der Regel von Amts wegen (ex officio) und kann auch auf Antrag Betroffener oder anderer Stellen eingeleitet werden. Ziel ist eine sachgerechte Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte im Straf- oder Verwaltungsverfahren.
Rechtsgrundlagen und Gegenstand der Amtsermittlung sind in der Praxis das Sammeln von Beweisen, Vernehmungen von Zeugen,
Bedeutung und Abgrenzung: Die Amtsermittlung dient der Aufklärung von Tatsachen, die für die Entscheidung über eine