Abzügen
Abzüge bezeichnet in der deutschen Wirtschafts- und Finanzsprache Reduktionen des Brutto- bzw. Gesamtertragsbetrags, die von einem Betrag abgezogen werden, bevor der verbleibende Wert feststeht. Der Begriff wird in mehreren Bereichen verwendet, darunter Steuerwesen, Gehaltsabrechnung und betriebliche Buchführung.
Im Steuerrecht mindern Abzüge das zu versteuernde Einkommen bzw. die Steuerlast. Typische Beispiele sind Werbungskosten, Sonderausgaben
Bei der Gehaltsabrechnung ziehen Arbeitgeber gesetzliche Abgaben vom Bruttolohn ab. Dazu gehören Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (falls
In der Rechnungs- und Preisgestaltung wird von Abzügen gesprochen, wenn vom Rechnungsbetrag Rabatte, Skonti, Nachlässe oder
Fazit: Abzüge sind zentrale Instrumente, um Beträge an steuerliche, soziale oder vertragliche Vereinbarungen anzupassen. Ihre Berücksichtigung