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Abzügen

Abzüge bezeichnet in der deutschen Wirtschafts- und Finanzsprache Reduktionen des Brutto- bzw. Gesamtertragsbetrags, die von einem Betrag abgezogen werden, bevor der verbleibende Wert feststeht. Der Begriff wird in mehreren Bereichen verwendet, darunter Steuerwesen, Gehaltsabrechnung und betriebliche Buchführung.

Im Steuerrecht mindern Abzüge das zu versteuernde Einkommen bzw. die Steuerlast. Typische Beispiele sind Werbungskosten, Sonderausgaben

Bei der Gehaltsabrechnung ziehen Arbeitgeber gesetzliche Abgaben vom Bruttolohn ab. Dazu gehören Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (falls

In der Rechnungs- und Preisgestaltung wird von Abzügen gesprochen, wenn vom Rechnungsbetrag Rabatte, Skonti, Nachlässe oder

Fazit: Abzüge sind zentrale Instrumente, um Beträge an steuerliche, soziale oder vertragliche Vereinbarungen anzupassen. Ihre Berücksichtigung

und
außergewöhnliche
Belastungen;
auch
bestimmte
Vorsorgeaufwendungen
können
abzugsfähig
sein.
Die
konkrete
Abzugsfähigkeit
ergibt
sich
aus
dem
Einkommensteuergesetz
und
zugehörigen
Vorschriften;
der
Abzug
erfordert
Nachweise
und
entsprechende
Antragstellung.
zutreffend)
sowie
Sozialversicherungsbeiträge
in
die
Renten-,
Arbeitslosen-,
Kranken-
und
Pflegeversicherung.
Je
nach
Rechtslage
können
weitere
Abzüge
anfallen,
etwa
Beiträge
zur
privaten
Unfallversicherung
oder
vermögenswirksame
Leistungen.
andere
Preisnachlässe
abgezogen
werden.
In
der
Buchführung
können
Abzüge
zudem
zu
Reduktionen
des
Umsatzes
oder
der
Forderungen
führen;
sie
müssen
nachvollziehbar
dokumentiert
sein.
erfordert
Belege,
Transparenz
und
die
Berücksichtigung
geltenden
Rechts.