Nachlässe
Nachlässe bezeichnet in erster Linie den Vermögensbestand eines Verstorbenen, der an die Erben übergeht, einschließlich Aktiva wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, sowie Passiva wie Schulden. Der Begriff wird auch für die Hinterlassenschaften einer Person verwendet, insbesondere Schriftgut, Briefe, Entwürfe oder künstlerische Arbeiten. In diesem Sinn kann von einem literarischen oder kulturellen Nachlass gesprochen werden, der oft in Archiven oder Bibliotheken aufbewahrt wird.
Im Erbrecht begegnet der Nachlass demnach als Rechtsobjekt. Nach dem Tod einer Person wird der Nachlass durch
Abseits des Rechts bedeutet Nachlass oft eine wissenschaftliche oder kulturelle Sammlung: Sammlungen von Manuskripten, Tagebüchern, Korrespondenzen