Abgrenzungsprozess
Der Abgrenzungsprozess bezeichnet den systematischen Vorgang des Festlegens und Abgrenzens von Grenzen zwischen Konzepten, Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Rechtsordnungen oder Territorien. Er dient der Klarheit von Zuständigkeiten, der Vergleichbarkeit von Daten und der operativen Steuerbarkeit von Prozessen. Abgrenzungen können räumlich, sachlich oder organisatorisch sein und betreffen beispielsweise die Festlegung von Aufgabenbereichen in Verwaltung und Politik, die Operationalisierung wissenschaftlicher Konstrukte oder die räumliche Abgrenzung von Jurisdiktionen und Fördermitteln.
Typische Anwendungsfelder umfassen die Wissenschaft, die Verwaltung, den Raumordnungs- und Geografie-Bereich sowie Rechts- und Finanzfragen. In
Der Ablauf zeichnet sich durch mehrere Phasen aus: Problemdefinition und Zielsetzung, Entwicklung von Abgrenzungskriterien, Datenerhebung und
Herausforderungen sind Mehrdeutigkeit, Konflikte zwischen Interessen, Überlappungen von Zuständigkeiten, Datenmängel und politische Einflussnahme. Ein transparenter Prozess,
Der Abgrenzungsprozess ist demnach ein oft mehrstufiger, dynamischer Vorgang, der auf Konsens, Rechtsklarheit und Rechenschaftspflicht abzielt.