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Abgehen

**Abgehen**

Abgehen ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten verwendet wird und je nach Situation unterschiedliche Bedeutungen hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet es das Verlassen eines Ortes oder einer Situation, oft freiwillig oder aus einer bestimmten Absicht heraus. Ein häufiges Beispiel ist das Abgehen von der Arbeit, wenn jemand seinen Arbeitsplatz verlässt, sei es wegen einer Pause, einer Feier oder eines Urlaubs.

In der Kriminalistik und Sicherheitsbranche hat *Abgehen* eine spezifischere Bedeutung. Es beschreibt das unberechtigte Verlassen eines

Im militärischen Kontext kann *Abgehen* das Verlassen eines Postens oder einer Position bedeuten, etwa bei der

In der Psychologie und Sozialwissenschaften wird das Abgehen manchmal im Zusammenhang mit dem Verlassen von Gruppen

Insgesamt ist *Abgehen* ein vielseitiger Begriff, der je nach Kontext unterschiedliche Aspekte abdeckt, von alltäglichen Handlungen

geschlossenen
Gebäudes
oder
einer
Einrichtung,
oft
mit
dem
Ziel,
sich
zu
verstecken
oder
zu
fliehen.
In
diesem
Sinne
wird
es
auch
als
*Flucht*
oder
*Verlassen
eines
Gebäudes
ohne
Erlaubnis*
bezeichnet.
Das
Abgehen
kann
strafrechtlich
relevant
sein,
insbesondere
wenn
es
mit
einer
Straftat
in
Verbindung
gebracht
wird.
Abgabe
an
einen
Nachfolger.
Auch
in
der
Navigation
oder
Technik
kann
der
Begriff
vorkommen,
etwa
beim
Verlassen
eines
bestimmten
Weges
oder
einer
Route.
oder
Gemeinschaften
diskutiert,
etwa
bei
der
Abwanderung
von
Menschen
aus
bestimmten
Regionen
oder
Lebensumfeldern.
Dies
kann
sowohl
freiwillig
als
auch
erzwungen
sein.
bis
hin
zu
rechtlichen
oder
strategischen
Situationen.