Abfallvorhaben
Abfallvorhaben bezeichnet im deutschen Rechts- und Planungsumfeld ein Vorhaben, das der Abfallentsorgung, -behandlung, -verwertung oder der Verbringung von Abfällen dient. Typische Beispiele sind Anlagen zur Sammlung, Sortierung, mechanisch-biologischen Aufbereitung, Recycling, energetischen Verwertung oder Deponierung von Abfällen. Ebenso können Konzepte zur Abfallvermeidung und zur Verlagerung von Abfallströmen in andere Verwertungswege unter diesen Begriff fallen.
Rechtsgrundlagen und Regelwerk: Abfallvorhaben fallen in einen gemeinsamen Rechts- und Genehmigungsrahmen auf EU- und nationaler Ebene.
Verfahrensgang und Inhalte: Der Prozess beginnt in der Regel mit einer detaillierten Projektbeschreibung, gefolgt von einer
Bedeutung und Praxis: Abfallvorhaben tragen zur Ressourcenwiederverwendung, Emissionsminderungen und Kreislaufwirtschaft bei, können aber lokale Auswirkungen wie