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Abfallvorhaben

Abfallvorhaben bezeichnet im deutschen Rechts- und Planungsumfeld ein Vorhaben, das der Abfallentsorgung, -behandlung, -verwertung oder der Verbringung von Abfällen dient. Typische Beispiele sind Anlagen zur Sammlung, Sortierung, mechanisch-biologischen Aufbereitung, Recycling, energetischen Verwertung oder Deponierung von Abfällen. Ebenso können Konzepte zur Abfallvermeidung und zur Verlagerung von Abfallströmen in andere Verwertungswege unter diesen Begriff fallen.

Rechtsgrundlagen und Regelwerk: Abfallvorhaben fallen in einen gemeinsamen Rechts- und Genehmigungsrahmen auf EU- und nationaler Ebene.

Verfahrensgang und Inhalte: Der Prozess beginnt in der Regel mit einer detaillierten Projektbeschreibung, gefolgt von einer

Bedeutung und Praxis: Abfallvorhaben tragen zur Ressourcenwiederverwendung, Emissionsminderungen und Kreislaufwirtschaft bei, können aber lokale Auswirkungen wie

Siehe auch: KrWG, UVPG, BImSchG, BauGB, Abfallwirtschaft.

Wesentliche
Grundlagen
bilden
die
EU-Abfallrahmenrichtlinie
und
das
Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG)
in
Deutschland,
ergänzt
durch
das
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
(UVPG)
sowie
das
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG)
und
das
Baugesetzbuch
(BauGB)
in
Abhängigkeit
vom
Standort
und
der
Art
der
Anlage.
Abfallvorhaben
können,
je
nach
Größe
und
Umweltrelevanz,
im
Rahmen
unterschiedlicher
Genehmigungsverfahren
geprüft
und
genehmigt
werden,
oft
verbunden
mit
Umwelt-,
Bürgerbeteiligungs-
und
Überwachungsauflagen.
Bewertung,
ob
eine
Umweltverträglichkeitsprüfung
notwendig
ist.
Falls
ja,
wird
eine
UVP
durchgeführt,
mit
öffentlicher
Anhörung
und
beteiligten
Behörden.
Zentrale
Inhalte
betreffen
Technik
und
Kapazität
der
Anlage,
Art
der
Abfälle,
Emissionen,
Emissionsminderung,
Wasser-
und
Bodenschutz,
Lärmschutz,
Verkehrsanbindung
und
Sicherheitsaspekte.
Schutzziele
der
Umwelt
und
der
Anwohner
werden
berücksichtigt.
Nach
der
Genehmigung
gelten
umfassende
Auflagen,
Überwachungs-
und
Nachweisverpflichtungen.
Verkehr,
Gerüche
oder
Lärm
nach
sich
ziehen.
Eine
transparente
Planung
und
frühzeitige
Bürgerbeteiligung
verbessern
Akzeptanz
und
Rechtskonformität.